Voraussetzungen: Hauptwohnsitz des Kindes und zumindest der Mutter in der Gemeinde
Höhe der Förderung: € 500,--
Auszahlungstermine: € 100,-- bei Geburt des Kindes
€ 200,-- bei Eintritt des Kindes in den hiesigen Gemeindekindergarten
€ 200,-- bei Eintritt des Kindes in die Volksschule der Gemeinde