Kundmachungen

12.06.2026

Kundmachung - Auflage der 17. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes

Kundmachung - Auflage der 17. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes

05.06.2026

Verordnung - KG 34085 Weiden bei Rechnitz, Grdst. Nr. 1469, Herstellung der Grundbuchsordnung sowie die Entwidmung Öffentlichen Gut

Verordnung - KG 34085 Weiden bei Rechnitz, Grdst. Nr. 1469, Herstellung der Grundbuchsordnung sowie die Entwidmung Öffentlichen Gut

05.06.2026

Verordnung - KG 34060 Podler, Grdst. Nr. 454, Entwidmung Öffentliches Gut

Verordnung - KG 34060 Podler, Grdst. Nr. 454, Entwidmung Öffentliches Gut

05.06.2026

GR-Beschlüsse 03.06.2026

GR-Beschlüsse 03.06.2026

03.06.2026

Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade

Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade

Sehr geehrte Damen und Herren,

besitzen Sie einen oder mehrere Rebstöcke (Edeltrauben, PIWI-Trauben, Uhudlerstöcke) in Ihrem Garten, bei Ihrem Kellerstöckl oder auf Ihrem Grundstück? Dann betrifft Sie diese wichtige Information unmittelbar.

 

Die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade ist in den ausgewiesenen Befalls- und Sicherheitszonen verpflichtend – auch für Privatpersonen mit einzelnen Rebstöcken.

 

Die erste Behandlung der Rebstöcke muss ab dem 15. Juni bzw. im Laufe dieser Woche durchgeführt werden.

Eine zweite Behandlung ist 3 bis 4 Wochen später unbedingt erforderlich.

 

Die Amerikanische Rebzikade kann die gefährliche Rebkrankheit Goldgelbe Vergilbung der Rebe übertragen. Diese Krankheit stellt eine ernste Gefahr für unsere Weingärten, Hausreben und die Weinbauregion Südburgenland dar.

Für Privatpersonen ist das Pflanzenschutzmittel „Spruzit – Schädlingsfrei“ in Kleinmengen bei den Raiffeisen-Lagerhäusern erhältlich.

 

Falls Sie unsicher sind, wie die Behandlung durchgeführt werden soll, wenden Sie sich bitte an:

  1. die Weinbauvereinsobmänner Ihrer Gemeinde,
  2. Winzerinnen und Winzer in Ihrer Nähe oder
  3. die zuständigen Fachstellen.

 

Diese können Sie beraten und bei Fragen zur richtigen Durchführung unterstützen.

 

Weitere Informationen zur Amerikanischen Rebzikade, zur Goldgelben Vergilbung der Rebe sowie zu den aktuellen Bekämpfungsmaßnahmen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Burgenland:

Goldgelbe Vergilbung der Rebe und Amerikanische Rebzikade | Landwirtschaftskammer Burgenland

 

Dort wird in den kommenden Tagen auch eine interaktive Karte veröffentlicht, auf der die Befalls- und Sicherheitszonen grundstücksgenau ersichtlich sein werden. Außerdem werden dort laufend aktuelle Informationen bereitgestellt. Zusätzlich übermitteln wir euch im Anhang die aktuellen Informationsblätter.

 

Bitte nehmen Sie diese Maßnahme ernst und führen Sie die Behandlung zeitgerecht durch.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zum Schutz unserer Weinlandschaft sowie zum Erhalt unseres Natur- und Kulturerbes im Südburgenland.

29.04.2026

Stellenausschreibung - Verwaltungspraktikum (Handwerkliche Verwendung)

Stellenausschreibung - Verwaltungspraktikum (Handwerkliche Verwendung)

Es kommt ein Verwaltungspraktikum (Handwerkliche Verwendung) für den Sommer 2026 (Juli oder August) zur Ausschreibung.

27.04.2026

Ablagerungen auf Öffentlichem Wassergut

Ablagerungen auf Öffentlichem Wassergut

Da im Zuge von Begehungen sowie Instandhaltungen an Gewässern, welche als Öffentliches Wassergut der Republik Österreich ausgewiesen sind, immer wieder Grünschnittablagerungen im Abflussbereich vorgefunden werden, wird darauf hingewiesen, dass Öffentliches Wassergut für die Wasserwirtschaft wie für die Allgemeinheit von großer Bedeutung ist und einer Zweckwidmung des Wasserrechtsgesetzes unterliegt.


Daher gibt es einige gesetzliche Regelungen, die Anrainer im Nahbereich eines Grundstücks des Öffentlichen Wassergutes wissen und beachten müssen.


Ablagerungen von Grünschnitt, Brennholz, Baumaterialien usw. auf den Gewässerparzellen können:

  1. den Hochwasserabfluss behindern und zum Nachteil anderer verändern
  2. die Instandhaltung der Gewässer erschweren
  3. die Grasnarbe zerstören und daher im Hochwasserfall zu Schäden an den Ufern und Böschungen führen
  4. die Ökologie des Gewässers und der Uferzonen beeinträchtigen
  5. bei Hochwässern zu Verklausungen führen


Es sind daher Ablagerungen jeglicher Art auf Teilflächen des Öffentlichen Wassergutes verboten.


Sollten Ablagerungen festgestellt werden, ist mit rechtlichen Schritten (u. a. Besitzstörungs- Unterlassungsklage, Wasserrechtsbeschwerde etc.) gegen die Verursacher zu rechnen.


Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Wasserentnahme durch eine besondere und dauerhafte Vorrichtung nicht gestattet ist, da dies dem Gemeingebrauch gemäß Wasserrechtsgesetz widerspricht.


Sofern keine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung (Zuständigkeit Bezirkshauptmannschaft) sowie eine Zustimmung durch die Liegenschaftsverwaltung für eine besondere und dauerhafte Vorrichtung vorliegt, ist eine Anzeige durch eine Wasserrechtsbeschwerde zu erwarten.

22.04.2026

GR-Beschlüsse 17.04.2026

GR-Beschlüsse 17.04.2026

15.04.2026

Volksbegehren - Eintragung von 15.06.2026 bis 22.06.2026

Volksbegehren - Eintragung von 15.06.2026 bis 22.06.2026

Im Zeitraum vom 15.06.2026 bis 22.06.2026 können Eintragungen für die folgenden Volksbegehren am Gemeindeamt innerhalb der kundgemachten Zeiten getätigt werden:

  1. GRATIS Verhütung
  2. Karfreitag-Feiertag für Alle
  3. Polizei - kritischer Personalmangel
  4. Transparenz im Parlament
  5. Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl

Die Eintragung muss nicht bei einer Gemeinde erfolgen sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Achtung: Alle Personen die bereits eine Unterstützungserklärung geleistet haben, können für das jeweilige Volksbegehren keine Eintragung abgeben, da die Unterstützungserklärung bereits als Eintragung gilt.

05.03.2026

Friedhofentgelte (ab 01.03.2026)

Friedhofentgelte (ab 01.03.2026)

Ab dem 01.03.2026 gelten für die Friedhöfe Allersdorf, Allersgraben, Mönchmeierhof, Oberpodgoria, Podler, Rauhriegel, Rumpersdorf, Weiden bei Rechnitz und Zuberbach neue Friedhofsentgelte.

24.02.2026

Berichtspflicht nach § 3 Abs. 1 KIG 2023 und § 3 Abs. 1 KIG 2025

Berichtspflicht nach § 3 Abs. 1 KIG 2023 und § 3 Abs. 1 KIG 2025

Hiermit kommt die Gemeinde Weiden bei Rechnitz der Berichtspflicht nach § 3 Abs. 1 KIG 2023 und § 3 Abs. 1 KIG 2025 nach.

24.02.2026

GR-Beschlüsse 20.02.2026

GR-Beschlüsse 20.02.2026

23.02.2026

Verordnung - Kanalbenützungsgebühr ab 01.07.2026

Verordnung - Kanalbenützungsgebühr ab 01.07.2026

08.01.2026

GR-Beschlüsse 27.12.2025

GR-Beschlüsse 27.12.2025

08.01.2026

Bericht Finanzzuweisung für Investitionen gemäß KIG 2020, 2023 und 2025

Bericht Finanzzuweisung für Investitionen gemäß KIG 2020, 2023 und 2025

Bezogen auf die Berichtspflichten betreffend die Finanzzuweisung für Investitionen gemäß KIG 2020, 2023 und 2025 wird der entsprechende Bericht veröffentlicht.

14.10.2025

GR-Beschlüsse 11.10.2025

GR-Beschlüsse 11.10.2025

08.07.2025

GR-Beschlüsse 04.07.2025

GR-Beschlüsse 04.07.2025

01.06.2025

GR-Beschlüsse 30.05.2025

GR-Beschlüsse 30.05.2025

25.03.2025

GR-Beschlüsse 20.03.2025

GR-Beschlüsse 20.03.2025

20.01.2025

Landtagswahl 2025 - Gemeindeergebnis

Landtagswahl 2025 - Gemeindeergebnis

18.12.2024

GR-Beschlüsse 13.12.2024

GR-Beschlüsse 13.12.2024

28.10.2024

GR-Beschlüsse 27.09.2024

GR-Beschlüsse 27.09.2024

28.10.2024

GR-Beschlüsse 07.06.2024

GR-Beschlüsse 07.06.2024

28.10.2024

GR-Beschlüsse 01.03.2024

GR-Beschlüsse 01.03.2024