Voraussetzungen:      Hauptwohnsitz des Kindes und zumindest der Mutter in der Gemeinde

Höhe der Förderung:  € 500,--

Auszahlungstermine:  € 100,-- bei Geburt des Kindes

                                € 200,-- bei Eintritt des Kindes in den hiesigen Gemeindekindergarten

                                € 200,-- bei Eintritt des Kindes in die Volksschule der Gemeinde