Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Bewilligung des Zuschusses durch das Land Burgenland
Höhe der Förderung: € 50,-- pro Semester
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Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Bewilligung des Zuschusses durch das Land Burgenland
Höhe der Förderung: € 50,-- pro Semester
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